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   OVG Rheinland-Pfalz, 08.06.2007 - 2 A 10286/07.OVG   

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https://dejure.org/2007,6762
OVG Rheinland-Pfalz, 08.06.2007 - 2 A 10286/07.OVG (https://dejure.org/2007,6762)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.06.2007 - 2 A 10286/07.OVG (https://dejure.org/2007,6762)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. Juni 2007 - 2 A 10286/07.OVG (https://dejure.org/2007,6762)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kommunalaufsichtliche Beanstandung einer als solche rechtmäßig ausgewiesenen Planstelle einer Gemeinde bei fehlendem Haushaltsausgleich; Rechtmäßigkeit der Festsetzung einer Planstelle durch eine Gemeinde mit fehlendem Haushaltsausgleich in Rheinland-Pfalz

  • Judicialis

    LV Art. 49; ; LV Art. 49 Abs. 1; ; LV Art. 49 Abs. 3; ; LV Art. 49 Abs. 3 S. 1; ; GemO § 93; ; GemO § 93 Abs. 3; ; GemO § 93 Abs. 4; ; GemO § 121; ; GemO § 121 S. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 702
  • DVBl 2007, 1051 (Ls.)
  • DÖV 2007, 800
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 602/83

    Nordhorn

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.06.2007 - 2 A 10286/07
    Sie darf sich nicht zu einer "Einmischungsaufsicht" entwickeln oder zur Fachaufsicht verdichten (BVerfGE 78, 331 [342]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.02.2007 - 2 C 11426/06

    Verbandsgemeinde darf Zuschuss für Sanierung einer Jugendherberge zahlen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 08.06.2007 - 2 A 10286/07
    Die Rechtsaufsicht ist vielmehr verpflichtet, die verwaltungspolitischen Einschätzungsprärogativen der kommunalen Gremien (vgl. OVG RP, Urteil vom 28. Februar 2007 - 2 C 11426/06.OVG -, veröffentlicht in ESOVGRP), die Erwägungen zur Zweckmäßigkeit ihrer Entscheidungen und den in der Ermessensverwaltung bestehenden Spielraum der Gemeindeverwaltung zu respektieren.
  • VG Neustadt, 09.09.2015 - 1 K 1003/14

    Fortsetzungsfeststellungsklage; kommunalaufsichtliche Beanstandung einer

    Die Vorgaben des OVG RP (Urteil vom 8.6.2007 - 2 A 10286/07) würden vom Beklagten nicht hinreichend beachtet.

    Die Beanstandung läuft im Ausgangspunkt auch nicht der Entscheidung des OVG RP (Urteil vom 8.6.2007, a.a.O.) zuwider.

    Die Beanstandung einer Festsetzung im Stellenplan, die wie im vorliegenden Fall als solche nicht gegen das bestehende Recht verstößt, ist grundsätzlich unzulässig (OVG RP, Urteil vom 8.6.2007, a.a.O.).

    Doch selbst ein haushaltsrechtlicher Fehlbedarf rechtfertigt es nicht, eine im Übrigen rechtmäßige Stellenplanfestsetzung kommunalaufsichtlich zu beanstanden (OVG RP, Urteil vom 8.6.2007, a.a.O.).

    Dass die Klägerin bei der Aufstellung ihres Stellenplanes hier in einer Weise verfahren ist, die mit den Grundsätzen vernünftiger Wirtschaft schlechthin nicht vereinbar ist - dies wäre Voraussetzung für eine haushaltsrechtliche Beanstandung trotz rechtmäßiger Stellenausweisung (OVG RP, Urteil vom 8.6.2007, a.a.O.) - ist nicht ersichtlich, zumal die Klägerin sachliche Gründe vorgetragen hat, die die Einstufung der Stelle nach Besoldungsgruppe A 11 rechtfertigen.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.07.2020 - 10 A 11208/18

    Landkreis Kaiserslautern nicht zur Erhöhung der Kreisumlage verpflichtet

    Sie darf deshalb nicht in den Entscheidungsspielraum der Gemeinden eingreifen, indem sie selbst eigene Zweckmäßigkeitserwägungen anstellt (OVG RP, Urteil vom 8. Juni 2007 - 2 A 10286/07 - juris Rn 23).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2010 - 6 A 10282/10

    Beiträge zur Industrie- und Handelskammer Trier rechtmäßig

    Die ihr durch den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gesetzten Grenzen überschreitet sie erst durch ein Verhalten, das mit den Grundsätzen eines vernünftigen Wirtschaftens schlechthin nicht vereinbar ist (vgl. zu der entsprechenden Regelung in § 93 Abs. 3 der Gemeindeordnung - GemO -: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 1. Juli 1974 - 7 A 21/74 -, AS 13, 412; Urteil vom 8. Juni 2007 - 2 A 10286/07.OVG -, ESOVG).
  • VG Braunschweig, 17.09.2020 - 1 A 130/19

    Beanstandung; Fortsetzungsfeststellungsklage; Grundsatz der sparsamen und

    Mit der Regelung des § 173 Abs. 2 NKomVG wird zum Ausdruck gebracht, dass auch nicht genehmigungsbedürftige Teile der Haushaltssatzung - wie der Stellenplan - isoliert beanstandungsfähig sind (Smollich, in: Kommunalverfassungsrecht Niedersachsen, 51. EL, § 173 NKomVG Rn. 14; vgl. auch für die kommunalverfassungsrechtlichen Regelungen in Rheinland-Pfalz: OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 8.6.2007 - 2 A 10286/07 -, juris Rn. 17).

    Der auch den Mitgliedsgemeinden einer Samtgemeinde durch die verfassungsrechtlichen Regelungen des Art. 28 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz (GG) und Art. 57 Abs. 1 und 3 Niedersächsische Verfassung (NV) grundsätzlich zustehende Entscheidungsspielraum im Rahmen der ihr eigenverantwortlich obliegenden Personal- und Haushaltsplanhoheit, welche auch die Stellenplanhoheit erfasst (siehe Nds. StGH, Urt. v. 6.12.2007 - 1/06 -, juris Rn. 49 ff.; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 8.6.2007 - 2 A 10286/07 -, juris Rn. 22; Pautsch, in: Dietlein/Mehde, BeckOK Kommunalrecht Niedersachsen, 14. Ed., § 97 NKomVG Rn. 1; Wefelmeier, in: Kommunalverfassungsrecht Niedersachsen, 51. EL, § 107 NKomVG Rn. 20), wird durch die Regelung des § 6 NBesG dahingehend eingeschränkt, dass eine Stellenbewertung sachgerecht nach den Besoldungsordnungen vorgenommen werden muss und nicht nach eigenem Ermessen der Gemeinde erfolgen kann (siehe VG Neustadt (Weinstraße), Urt. v. 9.9.2015 - 1 K 1003/14.NW -, juris Rn. 31 f.; vgl. zur Regelung für Angestellte einer Gemeinde: OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 14.5.2008 - 2 A 11025/07.OVG -, juris Rn. 23).

  • VG Neustadt, 25.03.2015 - 1 K 760/14

    Ausbaubeitragssatzung: Gemeindeanteil von 40 v.H. kann nicht beanstandet werden

    Deshalb ist es der Kommunalaufsicht untersagt, in den Entscheidungsspielraum der Gemeinden einzugreifen und eigene Zweckmäßigkeitsüberlegungen anzustellen, wie sie bei der Fachaufsicht durchaus angezeigt sein können (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8.6.2007 - 2 A 10286/07), selbst wenn sie durch Dritte, beispielsweise den rheinland-pfälzischen Rechnungshof, dazu angehalten werden sollte.
  • VG Leipzig, 02.02.2016 - 1 K 1770/14

    Sächsische Staatskanzlei darf Kauf einer Wohnung durch die Sächsische

    Dabei können Gegenstand einer Beanstandung auch einzelne Festsetzungen in einem Haushaltsplan sein (OVG Rh.-Pf., Urt. v. 8.6.2007 - 2 A 10286/07 -, , Rn. 17).
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